Einsätze
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Der Vorstand informiert - 01/2011

fri Groß Sachau. Bei der Sitzung des Vorstandes des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) Lüchow-Dannenberg am 12. Januar 2011 in Groß Sachau stand die Vorbereitung der jährlichen Delegiertenversammlung (12. Februar 2011 in Clenze) im Mittelpunkt.
Zu den wesentlichen Inhalten der Versammlung gehörten:

Strukturanpassung:
Die Strukturen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Lüchow-Dannenberg sollen an die künftigen Herausforderungen angepasst werden. Dazu gehören insbesondere die Verbesserung der Führungsfähigkeit und die Überschaubarkeit ehrenamtlichen Handelns. Die Zuständigkeitsbereiche der Gemeindebrandmeister betragen bis zu 560 Quadratkilometer und bringen zum Teil große Entfernungen zu den Ortswehren und Einsatzorten mit sich. Das bringt nicht nur Probleme im Alarmfall mit sich, sondern auch einen hohen Zeitaufwand, der durch Ehrenamtliche kaum zu leisten ist. Darüber hinaus sind beispielsweise 33 Ortswehren in einer Freiwilligen Feuerwehr mehr als schwierig zu führen. Regelmäßige Überprüfungen sind kaum möglich, kleine Wehren fühlen sich schnell nicht mehr wahrgenommen. Durch eine Untergliederung der Führungsstruktur würden die Gemeindebrandmeister entlastet und die Gruppe potentieller Führungskräfte deutlich erweitert werden.
Derzeit wird über ein Modell diskutiert, dass im Wesentlichen wie folgt aussieht:
-An der Spitze der Feuerwehren im Landkreis steht der Kreisbrandmeister
-Gemeindebrandmeister sind zugleich Stellvertretende Kreisbrandmeister
-In großen Samtgemeinden gibt es darunter Bereichsleiter nebst Stellvertretern, die für eine etwa gleiche Anzahl von Ortswehren zuständig sind
-In kleineren Samtgemeinde genügt ein Bereichsleiter ohne Stellvertreter

Neben der angelaufenen Änderung der Feuerwehrverordnung müssten dazu unter anderem die Satzungen der Samtgemeinden für die Freiwilligen Feuerwehren geändert werden. Die Feuerwehren wollen sich mit den notwendigen Strukturanpassungen auch auf mögliche und mittel-/langfristig zu erwartende Verwaltungs- und Gebietsreformen einstellen. Aus diesem Grund sollen die neuen Strukturen selbst im Falle grundlegender Veränderungen im Landkreis ihren Zweck erfüllen.

Wahlen:
Strukturänderungen sollen bei den Vorschlägen für die Wahl des Kreisbrandmeisters und dessen Stellvertreter durch die politischen Gremien berücksichtigt werden. Der Kreisbrandmeister steht noch bis Herbst zur Verfügung, auch die Amtszeit des Stellvertreters läuft dann erst aus. Aus diesem Grund wird es bei der der Delegiertenversammlung vorausgehenden Gemeinde- und Ortsbrandmeister- Dienstversammlung noch keine Abstimmung zur Besetzung dieser Funktionen geben.

Altersgrenze:
Auch im Niedersächsischen Innenministerium scheint sich in Bezug auf die Altersgrenze von 62 Jahren etwas zu bewegen. Von dort verlautet neuerdings, dass die Entscheidung über die Altersgrenze „offen“ sei. Von Seiten des Kreisfeuerwehrverbandes und dessen Mitgliedern muss die Forderung zur Anhebung der Altersgrenze gegenüber der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit weiterhin offensiv vertreten werden.

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