Einsätze
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Für die Belastungsübungen im zweiten Halbjahr 2022 an der FTZ sind die in diesem Dokument aufgeführten Voraussetzungen von allen Teilnehmenden zu erfüllen. Dabei sind im Vergleich zum ersten Halbjahr nur Änderungen im Hinblick auf die Dienstanweisungen des Landkreises und der Samtgemeinden zu beachten.

Bis auf Weiteres bestehen keine Voraussetzungen im Hinblick auf die Coronapandemie. Dies kann sich jedoch bei Veränderung der allgemeinen Lage wieder ändern. Daher werden wir in Abhängigkeit von zukünftig geltenden Dienstanweisungen der Samtgemeinden und des Landkreises ggf. das Konzept anpassen müssen. Eine rechtzeitige Information wird in diesem Fall erfolgen.

Terminvergabe

Die Terminvergabe erfolgt auf Basis der Abfrage aus dem Mai 2022.

Die jeweilige Anzahl der teilnehmenden Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger (AGT) einer Ortsfeuerwehr, werden anhand des verfügbaren Materials ausschließlich von der Kreisausbildung festgelegt. Eine wunschgemäße Erfüllung ist dabei oberstes Ziel, kann aber unter Umständen in Einzelfällen nicht gewährleistet werden.

Die jeweilige Anzahl der AGT pro Termin richtet sich nach der Anzahl der verfügbaren Pressluftatmer der Ortsfeuerwehren, um ein mehrfaches Tragen der Geräte an einem Termin zu vermeiden.

Pro Termin ist eine Mindestanzahl von zwei AGT pro Ortsfeuerwehr erforderlich.

Termine bzw. Startplätze, die ohne Abmeldung und ohne Angabe von Gründen durch Nichtteilnahme verfallen, werden im aktuellen Zeitraum nicht erneut zugeteilt.

Benötigte Ausrüstungsgegenstände

Folgende Ausrüstungsgegenstände und Nachweise sind mitzubringen:

  • Feuerwehrüberhose (EN 469 bzw. HuPF Teil 4)
  • Feuerwehrüberjacke (EN 469 bzw. HuPF Teil 1)
  • Feuerwehrhandschuhe (EN 659)
  • Feuerschutzhaube (Flammschutzhaube) (EN 13911) 
  • Feuerwehrhelm mit Nackenleder oder Hollandtuch (EN 443)
  • Feuerwehrsicherheitsschuhwerk (EN 15090 min. Typ F2A)
  • Medizinischer „Mund-Nase-Schutz“, bestenfalls KN95, N 95 oder FFP 2
  • Ggf. Atemschutznachweis (Hinweis: Nach Beschluss der Gemeindebrandmeister wird der Atemschutznachweis in Papierform für neu ausgebildete AGT nicht mehr zur Verfügung gestellt. Eine Eintragung in FeuerOn ist ausreichend)
  • Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz G26.3 (Eintragung im Verwaltungsprogramm FeuerOn ist ausreichend)
  • Atemschutzgerät MIT Lungenautomat

Alle teilnehmenden AGT müssen im Verwaltungsprogramm FeuerOn geführt sein, da die Anlage auf diese Daten zugreift. Eine Eintragung über den Nachweis einer gültigen arbeitsmedizinischen Untersuchung nach Grundsatz G26.3 ist hier zwangsläufig erforderlich.

Die Überprüfung dieser Bedingung ist vor Antreten des Belastungsübung selbstständig sicherzustellen.

Hinweis für FeuerOn: Im Personenprofil muss der „Haken“ im Feld „Atemschutzüberwachung nach FwDV 7“ gesetzt sein.

Des Weiteren ist eine, den allgemein gültigen Regelungen der FwDV 7, dem Barterlass, der FUK und des DGUV entsprechende Rasur im Bereich der Maskendichtlinie zwangsläufig erforderlich. Ebenfalls ist das Tragen von Körperschmuck in gefährdeten Bereichen und der Dichtlinie ohne Schutz (ggf. durch „Abkleben“ gewährleistet) nicht zulässig. Wir behalten uns vor, Atemschutzgeräteträger/ Innen die diese Anforderungen nicht erfüllen, aus Sicherheitsgründen bzw. im Rahmen der Fürsorgepflicht von der Teilnahme auszuschließen.

Gestelltes Material – weitere Hinweise

Von Seiten der Kreisausbildung/ FTZ werden Atemluftbehälter (6l, Stahl) sowie Vollmasken (Normaldruck) gestellt. Benutzte Lungenautomaten und Masken werden einbehalten und der Desinfektion zugeführt. Lungenautomaten der Fa. Dräger werden im Regelfall direkt ausgetauscht.

Die notwendigen Materialien zur Hände- und Flächendesinfektion werden ebenfalls vorgehalten.

Die Bereitstellung von Getränken kann nicht erfolgen und liegt somit in der Eigenverantwortung der AGT.

Für die ggf. notwendige Desinfektion der Pressluftatmer sind die Ortsfeuerwehren eigenverantwortlich zuständig.

Fragen

Fragen im Vorhinein sind unter folgendem Kontakt möglich:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Am jeweiligen Tag der Belastungsübung ist die Kreisausbildung/ FTZ etwa eine halbe Stunde vor Beginn besetzt und telefonisch erreichbar.
05861/ 986 673

Diese Informationen stehen HIER als Download zur Verfügung. 

 

Dannenberg (hbi) Truppführer bei der Feuerwehr – der erste „Führungs-Lehrgang“ ist gleichzeitig der Abschluss der sog. Trupp-Ausbildung. Normalerweise findet dieser Lehrgang am Niedersächsischem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) in Celle in Vollzeit statt. Eine Woche sind die Feuerwehrfrauen und -Männer dann in der Liegenschaft Celle-Scheuen untergebracht. Jetzt wurde dieser Lehrgang erstmalig an der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Dannenberg durchgeführt.

Dannenberg(hbi) Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie wurde die Feuerwehr-Ausbildung an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Dannenberg bis zum Jahresende abgesagt. Die Leistungsüberprüfung für Atemschutzgeräteträger ist von der Absage erstmal nicht betroffen.

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Tel.: 0160/962 33 617
E-Mail: gemeindebrandmeister@gartow.de

Pressewart

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Rucksmoor 1
29471 Gartow
Tel.: 05846/979 470
E-Mail: rucksmoor@web.de

 

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