Gesetzgeber erleichtert den Feuerwehren das Führen von Fahrzeugen

Dieses bestätigten die beiden Fahrlehrer Mario Thöne und Frank Steuerwald, welche bereits bei mehr als 150 Einsatzkräften eine solche Bescheinigung ausstellen durften. Kürzlich absolvierte auch Laura Barfknecht aus der Feuerwehr Splietau die Prüfung für die Fahrberechtigung. 
Um diese Berechtigung zu erlangen, müssen die Teilnehmer eine 90-minütige Theorieschulung und eine 90-minütige praktische Schulung absolvieren. Mit einer 60-minütigen Prüfungsfahrt nach Fahrerlaubnisrecht wird das erlernte Wissen geprüft.
Für die Feuerwehren ist diese Fahrberechtigung eine wichtige Grundlage, denn der Führerschein der Klasse B berechtigt nur das Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen. Aufgrund der neusten technischen Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge haben diese jedoch in der Regel mindestens 6,30 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Somit darf jetzt auch Laura Barfknecht das Splietauer Feuerwehrauto im Einsatz oder im Übungsdienst fahren. Ein wichtiger Hinweis noch: diese Fahrberechtigung gilt natürlich ausschließlich zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen.

Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde Elbtalaue

Mirko Tügel
E-Mail: feuerwehr-elbtalaue (at) t-online.de
Telefon: (01 62) 3 48 37 11

Foto von Mirko Tügel:

von links: Fahrlehrer Frank Steuerwald, Feuerwehrfrau Laura Barfknecht, Fahrlehrer Mario Thöne

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